Am 12. Juli 2024 wurde der AI Act im Amtsblatt der EU – dem Medium für amtliche Veröffentlichung von Rechtsakten der EU – veröffentlicht. 20 Tage später, also am 1. August 2024, tritt die Verordnung über künstliche Intelligenz damit in Kraft. Als Verordnung der EU gilt der AI Act gleichzeitig, automatisch und einheitlich überall in der EU.
Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines vertrauenswürdigen und innovativen KI-Ökosystems in der EU, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Der AI Act soll daher die Entwicklung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU regeln, um die Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und Innovationen zu fördern.
In den meisten Punkten sind Übergangsfristen vorgesehen, die zeitlich gestaffelt sind und zwischen 6 und 36 Monaten variieren. Überwiegend sind die Bestimmungen nach 2 Jahren anwendbar. Jedoch gilt beispielsweise für verbotene Systeme nur eine Frist von 6 Monaten und hinsichtlich GPAI-Modellen eine Frist von 12 Monaten. Nach 36 Monaten sind auch die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I anwendbar.