Im Jahr 2021 wurde der Ausschuss für Künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence oder kurz CAI) eingerichtet und beauftragt, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bis April 2024 einen Entwurf zu einem Rechtsinstrument zu KI vorzulegen, das auf den Standards des Europarats für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert. Dieser Vertragsentwurf wurde mit den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates, der Europäischen Union und 11 Nichtmitgliedsstaaten (Argentinien, Australien, Costa Rica, der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Peru, die Vereinigten Staaten von Amerika und Uruguay) ausgehandelt.
Am 17. Mai 2024 wurde das so entstandene Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Framework Convention on Artificial Intelligence and Human Rights, Democracy and the Rule of Law) vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet. Dieser erste rechtsverbindliche internationale Vertrag bietet einen Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen abdeckt. Er fördert den Fortschritt und die Innovation im Bereich der KI und geht gleichzeitig auf die Risiken ein, die KI für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit darstellen kann. Damit der Vertrag möglichst lange seine Gültigkeit behält, ist er technologieneutral ausgestaltet.
Um das Rahmenübereinkommen zu unterstützen, wurde eine rechtlich unverbindliche Methodik als Werkzeug zur Folgeabschätzung von KI-Systemen auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entwickelt: Human Rights, Democracy, and the Rule of Law Impact Assessment for AI Systems (HUDERIA). HUDERIA bietet klare, konkrete und objektive Kriterien, um Auswirkungen von KI auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu bewerten und abzumildern. HUDERIA verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, indem es sowohl die technischen Aspekte von KI-Systemen als auch den soziotechnischen Kontext ihrer Entwicklung und Anwendung erfasst.