Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie das Bundeskanzleramt (BKA) sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite zur KI Strategie AIM AT 2030.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite zur KI Strategie AIM AT 2030 ist derzeit teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Wir bemühen uns, alle Bilder und Grafiken mit entsprechenden Alternativtexten zu versehen (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte). Sollte aus unvorhergesehenen Gründen dieser Alternativtext in Einzelfällen fehlen, wird der Dateiname vorgelesen, speziell wenn das Bild gleichzeitig als Link fungiert (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 – Zweck eines Links (im Kontext)).
  • Bei manchen eingebetteten Videos können die Untertitel fehlen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 – Erweiterte Untertitel (Captions)).
  • Bei der Komponente „Masonry“ im Abschnitt „Die Handlungsfelder der KI-Strategie“ ist auf breiteren Ausgabegeräten (ab 1024px Breite) die korrekte Fokus-Reihenfolge nicht gewährleistet, wenn ein Element ausgewählt und wurde und in der erweiterten Darstellung angezeigt wird. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 „Fokus-Reihenfolge“)

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos auf der Website sind Zusatzcontent, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)) ist in YouTube nicht einfach möglich und wird als nicht notwendig erachtet, da keine wesentlichen neuen Informationen vermittelt werden. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf den Websites sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com bzw. Vimeo.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMK liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2023 auf der Grundlage einer von Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und seiner direkten Zulieferer durchgeführten Selbstbewertung anhand von manuellen Stichproben und gängigen Online-Tools erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kontakt@ki-strategie.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website der KI-Strategie AIM AT 2030“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite(n) oder Dokumente an.

Kontakt

Kontakt: kontakt@ki-strategie.at (Öffnet eventuell ein Programm um an den Empfänger eine E-Mail zu schicken)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Telefon: +43 (0) 1 71162-65 0

Bundeskanzleramt
Sektion VII – Digitalisierung und E-Government
Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren